- Schul-und Hausordnung.pdf
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WICHTIG. Unsere Schul- und Hausordnung hat sich geändert: Unter 6.6 heißt es dort: Die Benutzung von elektronischen Geräten wie Smartphones oder Tablets durch Schülerinnen und Schüler ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Mitgebrachte Geräte sind ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren. Im Unterricht können die Geräte nach Aufforderung durch die unterrichtende Lehrkraft bzw. in Rücksprache mit ihr für unterrichtliche Zwecke eingesetzt werden. Die Benutzung von Handys sowie privaten Kommunikationsmedien ist für Kursstufenschülerinnen und -schüler im Kursstufenraum erlaubt.
Unterrichtszeiten - Läuteordnung
Regelung Beurlaubung und Entschuldigung von Schülerinnen und Schülern
1. Grundsätzlich gelten die Schulbesuchsverordnung und die Schul- und Hausordnung der Schule.
2. Insbesondere sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
a) eine Beurlaubung für eine Stunde der jeweilige Fachlehrer,
b) eine Beurlaubung für bis zu zwei Tage der Klassenlehrer und
c) eine Beurlaubung vor bzw. nach Ferienabschnitten grundsätzlich der Schulleiter
erteilt.
3. Für genehmigte Beurlaubungen vor bzw. nach Ferienabschnitten kann auf Antrag vom Sekretariat eine Beurlaubungsbescheinigung zur Vorlage bei Behörden ausgestellt werden, z.B. für die Kontrolle an Flughäfen.
4. Ist ein Schüler oder eine Schülerin aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies dem Sekretariat unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich, fernmündlich noch am gleichen Tag, mitzuteilen – es kann ein ärztliches Attest eingefordert werden. Bei jedem Schulversäumnis ist eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest spätestens am dritten Werktag nach dem Versäumnis dem Klassenlehrer bzw. Tutor vorzulegen, auch wenn eine fernmündliche oder elektronische Mitteilung erfolgt war.
1. Grundsätzlich gelten die Schulbesuchsverordnung und die Schul- und Hausordnung der Schule.
2. Insbesondere sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
a) eine Beurlaubung für eine Stunde der jeweilige Fachlehrer,
b) eine Beurlaubung für bis zu zwei Tage der Klassenlehrer und
c) eine Beurlaubung vor bzw. nach Ferienabschnitten grundsätzlich der Schulleiter
erteilt.
3. Für genehmigte Beurlaubungen vor bzw. nach Ferienabschnitten kann auf Antrag vom Sekretariat eine Beurlaubungsbescheinigung zur Vorlage bei Behörden ausgestellt werden, z.B. für die Kontrolle an Flughäfen.
4. Ist ein Schüler oder eine Schülerin aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies dem Sekretariat unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich, fernmündlich noch am gleichen Tag, mitzuteilen – es kann ein ärztliches Attest eingefordert werden. Bei jedem Schulversäumnis ist eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest spätestens am dritten Werktag nach dem Versäumnis dem Klassenlehrer bzw. Tutor vorzulegen, auch wenn eine fernmündliche oder elektronische Mitteilung erfolgt war.
Termine
Mi, 20.11.2024
- Do, 21.11.2024
- Do, 21.11.2024
Kennenlernlandheim Kl. 5/GY+RS
Do, 21.11.2024
BO Tag 2
Fr, 22.11.2024
- Sa, 23.11.2024
11.30
- Sa, 23.11.2024
11.30
Intensivphase Kammerchor Neckarelz
Kammerchor Nelz
Di, 26.11.2024
Stadtschulmeisterschaften Schwimmen (Ha, Bur)
Sa, 07.12.2024
- Sa, 14.12.2024
- Sa, 14.12.2024
10/KS1 Schüleraustausch in Polen SK, MG