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Beurlaubung vom Unterricht

Aufgrund der gesetzlichen Schulpflicht sind Beurlaubungen von Schülerinnen grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmsweise kann in beonders begründeten Fällen, die durch die Schulbesuchsverordnung geregelt sind, eine Beurlaubung gewährt werden. Über zulässige Beurlaubungsgründe gibt die Schulleitung Auskunft. Notwendig für eine Beurlaubung ist eine rechtzeitige, schriftliche und begründete Antragstellung durch einen Erziehungsberechtigten. Bitte stellen Sie Beurlaubungsanträge im Vorfeld bis zu 3 Tagen an die Klassenleitung, bei längerer Dauer und vor Ferien an die Schulleitung.
Anmerkung:
Verlängerter Urlaub und/ oder damit zusammenhängende Reisezeiten gehören nicht zu den möglichen Ausnahmen.

Termine

Do, 25.07.2024
- So, 08.09.2024
SOMMERFERIEN
Mo, 09.09.2024
- Fr, 13.09.2024
BOGY KS1
Mo, 09.09.2024
Erster Schultag-Beginn 2. St.
Di, 10.09.2024
Einschulung Sextaner 10h
Mo, 16.09.2024
KS1 Stundenpl.-Ausgabe 1. St.
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