Beurlaubung vom Unterricht
Aufgrund der gesetzlichen Schulpflicht sind Beurlaubungen von Schülerinnen grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmsweise kann in beonders begründeten Fällen, die durch die Schulbesuchsverordnung geregelt sind, eine Beurlaubung gewährt werden. Über zulässige Beurlaubungsgründe gibt die Schulleitung Auskunft. Notwendig für eine Beurlaubung ist eine rechtzeitige, schriftliche und begründete Antragstellung durch einen Erziehungsberechtigten. Bitte stellen Sie Beurlaubungsanträge im Vorfeld bis zu 3 Tagen an die Klassenleitung, bei längerer Dauer und vor Ferien an die Schulleitung.
Anmerkung:
Verlängerter Urlaub und/ oder damit zusammenhängende Reisezeiten gehören nicht zu den möglichen Ausnahmen.
Anmerkung:
Verlängerter Urlaub und/ oder damit zusammenhängende Reisezeiten gehören nicht zu den möglichen Ausnahmen.
Termine
Sa, 27.05.2023
- So, 11.06.2023
- So, 11.06.2023
Pfingstferien
Di, 13.06.2023
Klassenkonferenzen Klassen 5-6
Mi, 14.06.2023
Kommunikationsprüfungen Tandem KS2
Do, 15.06.2023
Schulkonferenz Nr.2
Do, 15.06.2023
Kommunikationsprüfungen Einzel KS2




