Die Klassen 9L1 und 10L1 besuchten das Landesgericht Heidelberg
Besuch einer Gerichtsverhandlung – Klasse 9L1Am Mittwoch, den 20. Juni 2018 gingen wir, die Klassen 9L1 und 10L1, ins Landesgericht Heidelberg, um dort an einer Gerichtsverhandlung teilzunehmen. Um 8 Uhr trafen wir uns vor dem Gerichtsgebäude und wussten zu diesem Zeitpunkt noch nicht, was uns erwarten würde. Bis dahin kannten wir Gerichtsverhandlungen nur aus Filmen oder Serien und uns war nicht klar, wie anders die Verhandlung ablaufen würde.
Aufgrund der Größe unserer Gruppe teilten wir uns auf zwei Sitzungen auf und warteten gespannt darauf, wie der Angeklagte den Raum betreten würde. Wir saßen in einer öffentlichen Sitzung und es wurde ein Fall verhandelt, bei dem es um die Herstellung von Drogen und Drogenkonsum ging. Der Angeklagte, ein junger Mann Ende 20, wurde schließlich (nach einer kurzen Verzögerung) in den Gerichtssaal mit Fußfesseln geführt; die Verhandlung begann um 9.20 Uhr. Die Familie des Angeklagten saß direkt vor uns und mit großem Abstand die Familie seiner Ex-Freundin, die in den ganzen Fall ebenso verwickelt war.
Zu Beginn bat die Richterin den Angeklagten, etwas über sich, seine Familie und sein Lebenslauf zu erzählen. Das war sehr spannend, denn man erfuhr, dass seine Eltern vor langer Zeit geflüchtet waren und er gerade mitten im Studium steckte. Dies allerdings brach er ab, da er durch seinen Drogenkonsum sowohl den guten Kontakt zu seiner Familie, als auch die Fähigkeit, Vorlesungen zu besuchen bzw. dem Studium allgemein zu folgen, verlor. Weiter ging es mit einer Ansprache der Richterin über die bekannten Fakten dieses Falls; dabei wurden zum Beispiel Grammangaben der vorgefundenen Drogen oder genaue Uhrzeiten zum Ablauf der Verhaftung genannt. Dies zog sich relativ lange hin, war aber wichtig für die spätere Entscheidung bzw. das Urteil, da diese Informationen, zum Beispiel schwere persönliche Umstände, unter Umständen berücksichtigt werden kann. Den Rest der Verhandlung befragten sowohl Richterin und auch Staatsanwältin den Angeklagten nach Details um den Tathergang. Die Anwältin des Angeklagten verteidigte ihn dabei und stellte ebenso kritische Rückfragen, um seinen Schuld zu mindern.
Besonders durch die Reaktionen der anwesenden Familienmitglieder merkten wir, wie Drogen eine komplette Familie zerstören können. Während der Verhandlung kam es immer wieder zu einzelne Zwischenrufe von Seiten der Ex-Freundin und ihrer Familie, die scheinbar den Angeklagten zutiefst hassten. Diese Zwischenrufe wurden allerdings nicht beachtet.
Nach ca. einer Stunde wurden einzelne Zeugen in den Gerichtssaal gerufen. Diese beantworteten Fragen der Richterin zum Tathergang. Darunter befand sich ein Polizist, der den Angeklagten mit seinem Auto, in dem die Drogen versteckt waren, verhaftete. Nach insgesamt fünf Zeugen gab es eine halbe Stunde Pause, in der sich die Richterin mit den Schöffen zur Beratung über das Urteil zurückzog und auch wir machten uns Gedanken über ein mögliches Urteil.
Nach der Pause folgte die Urteilsverkündung: es wurde ein Strafmaß von zwei Jahren und zehn Monaten verhängt. Davon wird der Angeklagte zwei Jahre in einer Spezialklinik untergebracht werden, um wegen seiner Drogensucht therapiert zu werden.
Im Allgemeinen können wir sagen, dass wir die Strafe nachvollziehen können und wir gleichzeitig recht zuversichtlich sind, dass der Angeklagte aus seiner Strafe lernen wird. Dies beteuerte er auch am Ende der Verhandlung mit Dank an seine Familie, die ihn emotional und finanziell unterstützt haben. Auch wenn dieser Tag etwas anders verlaufen ist, als wir uns vorgestellt haben (Zum Beispiel ohne Hammer der Richterin oder ohne sehr lautes Rumschreien aus dem Publikum), hat es sich auf jeden Fall gelohnt und wir haben sehr viel gelernt, wie eine Gerichtsverhandlung im Einzelnen abläuft, welche Personen daran beteiligt sind und welche Aufgaben sie haben. Geendet hat dieser Tag mit einer Debatte unter uns Schülerinnen und Schülern, ob die Strafe gerecht sei oder nicht. Dies ist natürlich eine Sache der Perspektive und es wurden viele unterschiedliche Meinungen vorgebracht, die gleichermaßen dem Urteil zustimmten bzw. dieses als zu milde erachteten.
Anouk Erdrich und Pia Bornitz, Klasse 9L1
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Besuch einer Gerichtsverhandlung – Klasse 10L1
Die Klasse 10L1 besuchte am 20. Juni 2018 zusammen mit der Klasse 9L1 sowie Frau Lang und Herr Bahn das Landgericht in Heidelberg. Die besuchte Verhandlung begann an besagtem Mittwoch um 9:00 Uhr vor dem Schwurgericht. Hierbei wurde dem 1981 geborenen Arben T. Todschlag vorgeworfen.
Die vorsitzende Staatsanwältin warf dem Angeklagten vor, am 23. September 2017 den Geschädigten vor einem Nachtclub in Leimen mit acht wuchtigen Messerstichen getötet zu haben. Es ist zu erwähnen, dass der Angeklagte wegen Todschlags und nicht wegen Mordes angeklagt wird, da bei Mord niedere Beweggründe, wie beispielsweise Habgier, vorliegen müssen. Zuvor seien der Angeklagte und der Geschädigte mehrfach in Streit geraten und der Täter habe dann gegen 5:30 Uhr vor dem Nachtclub auf den Geschädigten gewartet, wobei es zu einem Gerangel zwischen den beiden kam. Letztlich tötete der Angeklagte Arben T. das unbewaffnete Opfer mit acht Messerstichen in Oberarm-, Schulter- und Brustregion. Der Geschädigte erlag am Folgetag trotz Notoperation seinen Verletzungen. Vom Gericht wurden neun Zeugen sowie zwei Sachverständige geladen.
Der Angeklagte wurde von zwei Anwälten vertreten (RA Ekkart Hinney und RA ́in Iris Lemmer). Außerdem wurde dem Angeklagten ein Übersetzer zur Seite gestellt. Zuerst wurden die persönlichen Daten des Angeklagten festgestellt. Anschließend wurde der Lebenslauf sehr ausführlich dargelegt. Der Anklagte äußerte sich während der gesamten ersten Instanz nur zu seinem Lebenslauf. Der Angeklagte stammt ursprünglich aus dem Kosovo, er gehört einer religiösen Minderheit (er ist katholisch) an und besitzt ebenso die serbische Staatsbürgerschaft, da er sich eine Zeitlang mit seiner Familie in Serbien aufhielt. Der Angeklagte ist verheiratet und Vater von vier Kindern. Er stellte in Deutschland zweimal einen Asylantrag, weil beim ersten Mal der Asylantrag nicht gestattet wurde und er mit seiner Familie an einer freiwilligen Rückführung teilnahm. Zuletzt wohnte der Angeklagte in Wiesloch und engagierte sich in der Kirche. Bereits 2015 wurde der Angeklagte schon einmal angeklagt, da er bei einem Überfall, bei dem Schmuck im Wert von 28.000 Euro geklaut wurde, das Auto gefahren hatte. Die Strafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Scheinbar soll es bei dem Streit zwischen dem Geschädigten und dem Angeklagten um Schulden des Geschädigten in Höhe von 25.000 Euro gegangen sein. Allerdings hatte der Angeklagte gegenüber einem Kriminalpsychologen erwähnt, dass er den Geschädigten nicht gekannt hatte und dieser ihn beleidigt hätte und es sich um eine Verwechslung gehandelt haben müsste. Falls es jedoch wirklich um diese Geldsumme ging, bleibt zu klären, woher der Angeklagte die Summe hatte, um sie zu verleihen, da er rund 1.200 Euro monatlich für seine sechsköpfige Familie an staatlicher Unterstützung erhalten hat. Jedoch sagte der Angeklagte auch aus, dass er ab und zu Glücksspiele an Automaten spielte und an einem Abend 2.700 Euro gewonnen hätte mit einem Einsatz von nur 15 Euro, dies ist allerdings sehr fragwürdig, da man per Gesetz nur maximal 80 Euro über seinem Einsatz gewinnen kann.
Es gab mehrere kurze Unterbrechungen, damit sich der Angeklagte mit seinen Anwälten beraten konnte. In diesen Pausen stand uns die vorsitzende Staatsanwältin für Fragen zur Verfügung. Dafür waren wir sehr dankbar, da wir all unsere Fragen zu diesem höchst spannenden Fall stellen konnten. An dieser Stelle nochmal vielen Dank.
Anschließend wurden die geladenen Zeugen einzeln befragt, zuerst ein Busfahrer und ein Bahnfahrer, allerdings zeigten diese sich nicht sehr kooperativ und behaupteten, sich auch an Aussagen, die sie nach der Tat bei der Polizei gemacht hatten sowie viele Details nicht mehr erinnern zu können. Jedoch sagte der Bahnfahrer aus, dass er das Gefühl hatte, dass der Größere (der Geschädigte) dem Angeklagten überlegen war. In diese Richtung zielte auch die Aussage einer Zeugin, die das Geschehen von einer Haltestelle aus beobachtete, ab, sie beschrieb vor allem das Gerangel zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten, das sich durch Schläge und Tritte zeigte. Jedoch wurde ihr die Sicht durch eine einfahrende Straßenbahn versperrt und sie konnte erst wieder den Geschädigten auf einer Treppe sitzen sehen bzw. den Angeklagten sich mit einem Messer in der Hand sich vom Tatort entfernen.
Nach dieser Zeugin fand die Mittagspause statt, viele von uns sind anschließend freiwillig wieder gekommen, um die sehr spannende Verhandlung weiter zu verfolgen. Bei den folgenden Zeugenaussagen war auffällig, dass die Zeugen sich gegenseitig als auch teilweise sich selbst widersprachen, weshalb es schwierig war, sich einen Überblick über den Tathergang zu machen. Am Tag der Tat gingen auch zwei Notrufe ein, die verlesen wurden. Auch hier ließen sich einige Widersprüche finden.
Abschließend lässt sich sagen, dass es ein sehr interessanter und spannender Fall war, der auch von Interesse der Öffentlichkeit war. Wir werden den Prozess jedenfalls weiterverfolgen und sind gespannt, zu welchem Urteil das Schwurgericht kommen wird.
Marie Fickartz, Klasse 10L1
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